Mindeststandards für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat Mindeststandards für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen festgelegt. Als Bemessungsgrundlage für Recyclingfähigkeit einer Verpackung dient der Wertstoffgehalt, der für das Recycling verfügbar ist. Für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling einer Verpackung muss eine entsprechende Sortier- und Verwertungsinfrastruktur vorhanden sein. Die Bemessung der Recyclingfähigkeit bezieht sich auf die komplette unbefüllte Verpackung inklusive aller zugehörigen Komponenten wie Etiketten, Siegelfolien, Deckel und Verschlüsse und Klebstoffapplikationen.

 

Einzelne Verpackungskomponenten gelten als recyclingfähig, sofern sie sich mechanisch bei Sortiervorgängen voneinander trennen lassen. Dabei muss die Sortierbarkeit mittels sensorgestützter Erkennung für Materialien wie Glas, Kunststoffe, Flüssigkeitskartons sowie  Papier, Pappe und Karton gegeben sein. Bei faserbasierten Verpackungen ist die Trennbarkeit des Faserstoffs ausschlaggebend. Die Recyclingfähigkeit von beidseitig beschichteten oder metallisierten Papieren und Kartons wird anhand einer erprobten Prüfmethodik ermittelt.

 

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) sieht in § 21 monetäre Anreize im Rahmen der Systembeteiligungsentgelte vor, sofern Materialien und Materialkombinationen zu möglichst hohen Prozentsatz recycelt werden können. Mit den Regelungen der Produktverantwortung sollen Anreize für die Herstellenden geschaffen werden, bereits bei der Gestaltung und Herstellung von Produkten die damit verbundenen Umweltauswirkungen zu berücksichtigen, die über deren gesamten Lebensweg sowie bei der späteren Entsorgung zum Tragen kommen.

„Die Anwendung des Mindeststandards in der Praxis ist einfach, anwenderfreundlich und etabliert. Im Sinne des Grundgedankens der Kreislaufwirtschaft sind Verpackungen wertvolle Ressourcen“, erklärt Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR. „Der Kreislauf lebt jedoch davon, dass jedes Design die nachfolgende Wertschöpfung mitdenkt. Der Mindeststandard zeigt dies auf.“

 

Die Europäische Kommission hat angekündigt, Ende 2021 eine Überarbeitung der europäischen Verpackungsrichtlinie zu veröffentlichen, die verbesserte Vorschläge zur Einhaltung der Abfallhierarchie nach dem Prinzip der Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung enthalten soll.

 

„Die Überarbeitung der Verpackungsrichtlinie wird grundlegende Anforderungen an alle Verpackungen regeln“, sagt Rachut. „Dazu gehören geringere Materialeinsätze, ökologisches Design und Vorgaben zum Rezyklateinsatz. Die Unternehmen, die für ihr Verpackungsdesign den Mindeststandard berücksichtigen, sind besser gerüstet für die neuen Regelungen, die aus Brüssel kommen.“